Erst heute habe ich von der Behörde erfahren, unter welchen Bedingungen ich Sie beauftragen kann. Bitte beantragen Sie eine Freistellungsbescheinigung beim
Deutschen Finanzamt. Ebenso eine Gleichstellungsbescheinigung bei der Handwerkskammer Konstanz bei Herrn Kuhn. Emailadresse ######.######@###-#######
Zuletzt bearbeitet von Francky5591 - 16 Mai 2008 10:00